CLIMATE Customized Technology GmbH

 

Raumluft VDI 6022

Betreiberpflichten bei Klima- und Lüftungsanlagen

Klimaanlagen stehen immer wieder in der Kritik für Gesundheitsgefährdung und Befindlichkeitsstörungen verantwortlich zu sein. Dies überträgt für den Betreiber von Klimaanlagen die Verantwortung, die Klimaanlagen nach besten Stand des Wissens und der Technik zu betreiben und zu warten. Der ständige Eintrag von belebten und unbelebten Partikeln kann zu Kontaminationen innerhalb von RLTAnlagen führen.

Luftgetragene Keime und Sporen können über die Außenluftansaugung in die RLT-Anlage gelangen und in einzelnen Abschnitten der Anlage günstige Wachstumsbedingungen vorfinden. Darüber hinaus können auch über die Luftbefeuchtung oder bei Anlagen mit Umluftanteil Keime aus den Innenräumen in kritische Bereiche der Anlage gelangen.

Häufig fehlt aber sowohl den Verantwortlichen als auch dem Wartungspersonal das notwendige Fachwissen, um einen hygienisch einwandfreien Zustand der Klimaanlagen zu gewährleisten.

Hier bieten wir unsere Hilfe an.

Abgesehen von altersbedingtem Verschleiß der RLTAnlagen, dem erhöhten Energieverbrauch durch Staubablagerungen in den Lüftungskanälen und dadurch verursachten Leistungsverlusten, sind vor allem die akute Allergiegefährdung durch Staub, Milben, Pilz- und Bakterienbelastungen der Belüftungsluft aus Zu-, Ab und Umluftanlagen oft Mitverursacher viel diskutierten "SBS" Sick Building Syndromes. (Symptome bei SBS sind Kopfschmerz, Müdigkeit, allg. Unwohlsein, Schleimhautreizungen,u.a.).

Sogar eine Infektion mit Legionellen, der gefürchteten Legionärskrankheit, ist bei schlecht gewarteten RLT-Anlagen möglich (Anlagen mit Befeuchterwasser). Um Erkrankungen zu verhindern, die ihre Ursache in schlechter Belüftungsluft haben, und dadurch hohe Kosten durch Arbeitsausfall verursachen, ist es notwendig, eine RLT-Anlage entsprechend den Richtlinien zu warten und zu reinigen. So lässt sich eine Steigerung der Produktivität der Beschäftigten erreichen und eventuelle behördliche Beanstandungen vermeiden.

RLT Anlagen dürfen nicht:

  • Ursprungsort hygienisch bedenklicher Substanzen sein.
  • Hygienisch bedenkliche Substanzen aus einem Raum in den anderen übertragen (Umluft).
  • Durch ihre Funktion gesundheitsschädlich wirken (Zuluft, Lärm).

 


RLT-Anlagen sollen:

  • Schädliche Luftinhaltsstoffe der Außenluft verringern.
  • In den Räumen entstehende Stoffe ausreichend abtransportieren.
  • Durch ihre Funktion Wohlbefinden erzeugen.

 

Vernachlässigung der Hygiene kann:

  • Zu wirtschaftlichen Einbußen führen!
  • Schlechte Raumluftqualität korreliert mit krankheitsbedingten Fehltagen und schlechter Effizienz der Mitarbeiter.

 


Juristische Folgen:

Bei evtl. gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Schäden kann der RLT-Anlagen- Betreiber verklagt werden. Im Rahmen der Hygieneinspektion wird die ausgewählte RLT-Anlage und aller ihrer Komponenten und der von ihr versorgten Räume visuell auf mögliche Hygienemängel untersucht und beurteilt. Unter anderem werden der Grad der Verschmutzung, das Auftreten von Korrosionsstellen und die Beschädigungen von Anlagenteilen festgestellt.

Ob die Hygieneparameter gemäß VDI 6022 eingehalten werden, zeigen die bei der Hygieneinspektion durchgeführten Keimzahlbestimmungen von Oberflächen, Zuluft und Zirkulationswasser (z.B. Umlaufsprühbefeuchter, Rückkühlwerke).

Die Ergebnisse der Hygieneinspektion werden in einem ausführlichen und leicht verständlichen Bericht zusammengefasst.


Dieser enthält:

  • Graphische Darstellung des Anlagenbaus mit Angabe der Mess- und Dokumentationspunkte.
  • Ergebnisbeschreibung der einzelnen Prüfungen, Messungen und Untersuchungen.
  • Bei Abweichungen vom Sollwert werden Maßnahmen zur Behebung der Abweichung vorgeschlagen.
  • Die Maßnahme-Empfehlungen sind dabei nach kurz- und mittelfristig kategorisiert.
  • Die untersuchten Anlagekomponenten und insbesondere die bemängelten Schwachstellen werden mittels farbiger Digitalfotodokumentation im Untersuchungsbericht festgehalten.
  • In Übersichten dokumentieren wir die Ergebnisse zu den einzelnen Anlageteilen kurz und präzise.
  • Bei der Beseitigung der hygienischen Schwachstellen, die durch die Hygieneinspektion erkannt wurden, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 


Hygiene - Inspektionen

Die VDI 6022 gibt klare Weisungen zu hygienischen Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen. Die Inspektionszyklen sind nach VDI 6022 wie folgt vorgeschrieben:

  • Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 24 Monate
  • Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 36 Monate


Wer?
Qualifizierte Untersuchung des Hygienezustandes der RLT-Anlage - Personal mit Hygieneschulung Kategorie A gemäß VDI 6022 Blatt 1 erforderlich.

Wann?

  • Erstinspektion (vor der ersten Inbetriebnahme)
  • im Abstand von drei Jahren bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung
  • im Abstand von zwei Jahren bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung
  • im Abstand von zwei Jahren an nassen Rückkühlwerken für RLT-Anlagen

Was?

  • im Umlaufwasser von Luftbefeuchteranlagen und Rückkühlwerken: Bestimmung der Gesamtkolonienzahl / Bestimmung der Konzentration an Legionellen und Pseudomonaden
  • Abklatschprobe (Malzextraktagar / CASO Agar) an Luftfilter, Luftbefeuchtern, Schalldämpfern, Kühlregistern, Wärmerückgewinnung, Kondesationswannen, Tropfenabscheider, Befeuchterkammern, Boden des Zuluftkanals


Hygienekontrolle

Personal mit Hygieneschulung Kategorie B gemäß VDI 6022 Blatt 1 erforderlich.


Wann/Was?

  • alle 14 Tage: Gesamt-Kolonienzahlermittlung im Umlaufwasser (Luftbefeuchteranlagen, Rückkühlwerke)
  • alle 3 Monate: Gesamt-Kolonienzahlermittlung im Umlaufwasser mit Dip-Slide, nur bei Betrieb
  • alle 6 Monate: Gesamt-Kolonienzahlermittlung im Befeuchterwasser /Luftbefeuchteranlagen, Rückkühlwerke, keine Dampfbefeuchter

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